Heinz-Josef Große

Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen hat nach zwölf Sitzungen am 20. November 1996 wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags den DDR-Grenzsoldaten Michael G. zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 3  Monaten und den DDR-Grenzsoldaten Hartmut B. zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe beider Angeklagten wird zur Bewährung ausgesetzt.

Am 29. März 1982 arbeitete der Baggerführer Heinz-Josef Große seit dem Morgen an der damaligen Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik am Sickenberg ca. 1500 Meter südöstlich von Wahlhausen im Kreis Heiligenstadt. Er verrichtete dort mit einem sog. „Überkopflader“ Erdarbeiten. Bei dem Gerät handelte es sich um einen Traktor, der vorn mit einer großen und hinten mit einer kleinen Baggerschaufel versehen war. Heinz-Josef Große hatte Kabelgräben auszuheben.

Er galt als äußerst zuverlässig und war bereits seit mehreren Jahren zu Arbeiten an der Grenze eingesetzt worden. Er hatte sogar schon vor dem letzten Grenzzaun gearbeitet.

Gegen 15.00 Uhr hielten sich die Angeklagten bei Heinz-Josef Große auf. In diesem Zeitpunkt wurden die Grenzarbeiten von der Bundesrepublik aus von einer Streife des Bundesgrenzschutzes und von einer Zollstreife beobachtet. Als sich das BGS-Fahrzeug in Richtung Bad Sooden-Allendorf entfernte, fuhren die beiden Grenzsoldaten auf dem Kolonnenweg mit ihrem P3 (Personen-Kfz) parallel zum BGS-Fahrzeug, um das amtliche und taktische Kennzeichen und die weiteren Aktivitäten der Streife aufzuklären.

In diesem unbewachten Zustand fuhr Heinz-Josef Große den Traktor an den Metallgitterzaun und die Schaufel so hoch, dass sie die  Zaunkrone überragte. Unmittelbar bevor  Heinz-Josef Große in die  Baggerschaufel  stieg, kam  er ins  Sichtfeld der sich mit  dem P3 nähernden  Grenzsoldaten.  Er bemerkte

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