Grenzübergang Töpen

Lkw in die Bundesrepublik Deutschland gebracht wurden. Darüber hinaus verstärkten sich auf Grund  verbesserter und erleichterter Reisemöglichkeiten in die DDR die Fahrten von Bundesbürgern nach dort. Während also Bundesbürger aus geschäftlichen, dienstlichen und vor allem auch privaten Gründen in die DDR reisen konnten, blieb umgekehrt die Möglichkeit der Ausreise von DDR - Bewohnern in die Bundesrepublik zumeist auf Dienst- oder Geschäftsreisen beschränkt. Private Bewohner ließ die DDR nur ausreisen bei Vorliegen von Todesfällen nächster Angehöriger, und dann durfte auch nur ein Familienmitglied fahren, um damit einer gemeinsamen Flucht vorzubeugen.

Nachdem am 25.11.1953 die Interzonenpässe abgeschafft wurden, genügten zu Reisen nach Berlin (West) und die DDR die Kennkarten für die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland. Bewohner der DDR erhielten bei ihren Reisen anstatt ihrer Personalausweise sogen. "Personal - Bescheinigungen" in Blattform. Für Fahrten mit Kfz in die DDR war neben der Aufenthaltserlaubnis noch die zusätzliche Genehmigung zum Einfahren mit Kraftfahrzeugen erforderlich. Diese Kfz - Benutzung, gleichgültig ob privat oder geschäftlich, ob mit Pkw oder Lkw, war gebührenpflichtig und ist es bis heute geblieben.

Die Zunahme des Reiseverkehrs und die damit anfallende Mehrarbeit für die Beamten auf allen polizeilichen Gebieten bedingte auch eine Verstärkung der Zahl der Abfertigungsbeamten. Während der Übergang Trogau/Autobahn noch eine Sollstärke von 15 Beamten aufwies, erhöhte sich die Zahl der Abfertigungsbeamten in Töpen bis zum Jahresende 1966 auf 35 Beamte.

Am 19.12.1966 mittags wurde dann der Übergang Töpen/Straße geschlossen und nach Rudolphstein verlegt und zwar unter der Bezeichnung "Grenzübergang Rudolphstein/Autobahn".

[Quelle: Ehemals Grenzübergang Töpen/Straße    Mit freundlicher Unterstützung E. Leickert (Der Bericht stand im Januar 2008 zur Verfügung.)]

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